VorlageVII-DS-07851

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig

 

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,

wertgeschätzte Bürgermeister und Ratsmitglieder,

ehrenwerte Bezirksbeiräte und Ortschaftsräte,

liebe Gäste im Saal und vor den Bildschirmen!

 

Wenn man sich die Diskussionen der letzten Monate bezüglich der Beherbergungsteuer genau betrachtet, war Bürgermeister Bonew sehr aktiv und hat in den unterschiedlichsten Gremien sachlich um Zustimmung geworben; dafür hat er meine Anerkennung.

 

Als Verantwortlicher für den Tourismus könnte man der Idee dieser Geldeinnahme zustimmen, sofern das Geld wirklich für die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Leipzig Verwendung finden würde.

 

Wie wir aber alle wissen, ist dies bei einer Gästetaxe möglich; die aber aus rechtlichen Gründen von den Richtern gestoppt wurde.

 

Eine Steuer muss in den Gesamthaushalt einfließen und da fängt das Problem an.

Sehr oft, zuletzt am Donnerstag, 02.02.2023 bei der Mitgliederversammlung des Leipzig Tourist Service Vereins, hat Oberbürgermeister Jung den anwesenden hochkarätigen Mitgliedern versprochen; dass solange es möglich ist, die eingenommen Steuergelder aus der Beherbergungssteuer für die touristische Entwicklung unserer Heimatstadt genutzt werden.

Diese Worte haben die Verantwortlichen für den Tourismus in Leipzig sehr wohl vernommen.

 

Nehmen wir an, dass die Hälfte dieser besagten Steuereinnahmen der Leipzig Tourismus Marketing GmbH für die Fremdenverkehrswerbung zufließen und die andere Hälfte für internationale Sportveranstaltungen und die weltweit geachteten Feste der Hochkultur in LeipzigVerwendung finden, hätten die Tourismusverantwortlichen keine Akzeptanzprobleme.

 

Sollten aber die Gelder für öffentliche Pflichtaufgaben plötzlich nicht mehr ausreichen; denn wir wissen ja nicht, was die Regierung in Berlin sich für Überraschungen für die Kommunen einfallen lässt, haben wir sofort finanzielle Deckungslücken.

 

Dann sind die ehrenwerten Zusagen unserer Stadtspitze nicht mehr wert; dann steht das Gesetz über dem Wort.

 

Sollte es so kommen; und davon gehen wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre aus; kann dieser Beherbergungssteuer nicht mehr zugestimmt werden.

Ein weiterer Punkt, der besonders die kleinen Unternehmen stört, ist der hohe administrative Aufwand für die Abführung der Beherbergungssteuer an die Stadtkasse. Ich denke, hier sollte es, besonders in der Anfangsphase, ein gewisses Entgegenkommen des Kämmerers gegenüber den kleinen Pensionen oder Apartmenthotels geben.

 

Lassen Sie, werter Finanzbürgermeister Bonew, diesen Unternehmen etwas Zeit, bis diese ihre Verwaltung angepasst haben. Diese Firmen müssen, nach den staatlich verordneten Zwangspausen der Corona-Regeln, erstmal wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen.

 

Ein Gedanke bezüglich der Verwendung der Gelder aus der Beherbergungssteuer sei mir noch gestattet. Diese Finanzmittel können auch für langfristige touristische Entwicklungen eingesetzt werden und sind dann auch irgendwie gebunden. Hier fällt mir der Durchstich des Lindenauer Hafens zum Elster-Saale-Kanal ein. Die Umsetzung dieses Projektes würde dem Wassertourismus in Leipzig einen gewaltigen Schub geben. Der finanzielle und emotionale Nutzen wäre enorm.

 

Genau vor einem Jahr hat der Stadtrat dies hier in diesen Heiligen Hallen beschlossen; bis jetzt ist nicht passiert. Nicht einmal die zugesagte zwei Planstellen für die Ingenieure wurden geschaffen.

Zusagen sehen anders aus!

 

Danke für die aktive Aufmerksamkeit!

Ihr

CHristoph Neumann

–Ratsherr –

 

PS: Es gilt das gesprochene Wort!